Lektion 1.2 · 6 Min.
Die 23 Qualitätskriterien auf einen Blick
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- 23 Kriterien. Die QS-VO 2024 legt fest, was eine Ordination erfüllen muss: 23 Qualitätskriterien, jedes in einem eigenen Paragraphen.
- Was der Fragebogen abfragt. Die Paragraphen 4 bis 14 und 16 bis 26. Die Fortbildung in § 15 prüft die Akademie der Ärzte gesondert.
- Ein Kriterium ist freiwillig. Die Qualitätsmanagement-Aspekte in § 26 begründen keinen Mangel.
- Was die Peers einsehen. Die Dokumentation zu den Paragraphen 4 bis 14 und 16 bis 24, dazu zwei anonymisierte Patientenakten.
Im Detail
Alle 23 Kriterien
Die Namen sind die der Verordnung. In der rechten Spalte steht, in welcher Lektion das Kriterium behandelt wird.
| § | Kriterium | Worum es geht | Lektion |
|---|---|---|---|
| 4 | Patientenversorgung – Erreichbarkeit | Erreichbarkeit, Vertretung, Akuttermine, Hausbesuche, Information vorab | 2.1 |
| 5 | Räumlichkeiten | Räume, Toilette, Vertraulichkeit, Rauchverbot | 3.1 |
| 6 | Brandschutz, Gesundheit und Sicherheit der Arbeitsplätze | Feuerlöscher, Arbeitsplatzevaluierung | 4.1, 4.2 |
| 7 | Hygiene | Hygieneverordnung der Ärztekammer, Tiere, Pflanzen | 6.1–6.4 |
| 8 | Notfallvorsorge | Notfallplan, Unterweisung, Notfalltraining | 5.1 |
| 9 | Notfallausstattung | Ausstattung, Wartung, Notrufnummern | 5.2 |
| 10 | Arzneimittelverfügbarkeit und -qualität, Reagenzien | Haltbarkeit, Lagerung, Nebenwirkungsmeldung | 7.1 |
| 11 | Suchtgiftgebarung und Suchtgiftdokumentation | Dokumentation, Lagerung, Vignetten, Entsorgung | 7.2 |
| 12 | Medizinisches Verbrauchsmaterial | Menge, Lagerung, Haltbarkeit | 7.3 |
| 13 | Apparative Ausstattung | Wartung, sicherheitstechnische Prüfung, Handbücher | 7.4 |
| 14 | Laboruntersuchungen | Ringversuche | 7.5 |
| 15 | Ärztliche Fortbildung | Fortbildungspflicht, Nachweis über die Akademie der Ärzte | 8.1 |
| 16 | Mitarbeitereinsatz | Geräteschulung, Aufgaben, Vertretung, Verschwiegenheit, EDV-Bestätigung | 8.2–8.4 |
| 17 | Patientenhistorie und Dokumentation | Dokumentation, Zugriffsschutz, zehn Jahre Archivierung | 9.1 |
| 18 | Befundverwaltung und Befundweiterleitung | Befunde verwalten und sicher weiterleiten | 9.2 |
| 19 | Patientenkommunikation und Patientenaufklärung | Aufklärung, Befundinformation | 2.2 |
| 20 | Interdisziplinäre Zusammenarbeit | Zusammenarbeit mit anderen Fachrichtungen und Berufen | 2.3 |
| 21 | Zugang zur ärztlichen Behandlung und Diagnosestellung | Barrierefreiheit, Terminvergabe, Wartezeiten | 3.2 |
| 22 | Interne Kommunikation | Besprechungen, Rückmeldungen, jährliches Sicherheitsgespräch | 8.5 |
| 23 | Unerwünschte Ereignisse/Patientensicherheit | Dokumentieren, Ursachen finden, Patientin oder Patient informieren | 10.1 |
| 24 | Beschwerdemanagement | Schriftliche Anweisungen, Ursachen, Patientenvertretung | 2.4 |
| 25 | Ausstattung | Grundausstattung, fachspezifische Ausstattung nach Anlage 1 | 3.3 |
| 26 | Qualitätsmanagementaspekte | Freiwillig: QM-System, Qualitätszirkel, Patientenbefragungen und anderes | 10.2 |
Drei Sonderfälle
- § 15 Fortbildung steht nicht im Fragebogen. Die Akademie der Ärzte prüft sie und meldet das Ergebnis an die ÖQMED § 27 Abs. 3. Für das Zertifikat muss sie erfüllt sein § 41 Z 1.
- § 26 Qualitätsmanagement ist freiwillig und begründet keinen Mangel § 31 Abs. 2.
- § 25 Ausstattung: Fehlt fachspezifische Ausstattung für ein Leistungsangebot, ist das ein Mangel § 31 Abs. 2.
Was die Peers sehen wollen
Bei einem Vor-Ort-Besuch müssen Sie die Dokumentation zu den §§ 4 bis 14 und 16 bis 24 zugänglich machen § 33 Abs. 7. Am einfachsten ist ein Ordner, ob auf Papier oder elektronisch, mit einem Abschnitt je Kriterium.
Checkliste
- Für jedes Kriterium ist eine Person in der Ordination zuständig.
- Für jedes Kriterium ist klar, welche Unterlagen es belegen.
- Die Unterlagen zu §§ 4–14 und 16–24 liegen geordnet bereit.
- Der Stand Ihrer Fortbildung (§ 15) ist aktuell.
Quiz
Welches Kriterium kann keinen Mangel begründen?
- § 25 Ausstattung
- § 8 Notfallvorsorge
- § 17 Patientenhistorie und Dokumentation
- § 26 Qualitätsmanagementaspekte
Auflösung anzeigen
Richtig ist D: § 26 Qualitätsmanagementaspekte. § 31 Abs. 2: Die Ergebnisse zu § 26 begründen keinen Mangel; die ÖQMED wertet sie nur gesammelt aus.
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Text der QS-VO 2024 im Rechtsinformationssystem des Bundes (Fassung vom 3. Oktober 2026) und die Hygieneverordnung 2014 der Österreichischen Ärztekammer. Kein Angebot der ÖQMED, des BIQG oder der Ärztekammer.