Lektion 1.3 · 7 Min.
Vorbereiten auf den Vor-Ort-Besuch
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- Per Los ausgewählt. Das BIQG zieht die Praxen zufällig: mindestens 100 je 1.000 Ordinationen und Gruppenpraxen im Evaluierungszyklus.
- Schreiben und Termin. Sie werden schriftlich verständigt, die Peers vereinbaren einen Termin. Der Besuch soll binnen sechs Wochen stattfinden.
- Am Tag des Besuchs. Sie sind anwesend. Die Peers sehen alle Räume, die Dokumentation und zwei anonymisierte Patientenakten.
- Protokoll und Stellungnahme. Sie können das Protokoll vor Ort ergänzen und binnen 14 Tagen schriftlich Stellung nehmen.
Im Detail
Wie Sie davon erfahren
Fällt Ihre Praxis in die Stichprobe, verständigt Sie das BIQG unverzüglich schriftlich und kündigt an, dass die Peers einen Termin vereinbaren § 33 Abs. 1. Der Besuch soll binnen sechs Wochen ab diesem Schreiben stattfinden; in begründeten Fällen kann die Frist verkürzt oder verlängert werden § 33 Abs. 3.
Sie können zugewiesene Peers aus sachlichen Gründen ablehnen. Wer Peers wiederholt ohne Grund ablehnt, begeht ein Disziplinarvergehen § 33 Abs. 2.
Am Tag des Besuchs
- Sie sind selbst anwesend; bei einer Gruppenpraxis mindestens eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter § 33 Abs. 5.
- Die Peers und die Vertreterinnen und Vertreter teilnahmeberechtigter Organisationen erhalten Zugang zu allen Praxisräumen § 33 Abs. 6.
- Sie machen die gesamte Dokumentation zugänglich, die die §§ 4 bis 14 und 16 bis 24 verlangen § 33 Abs. 7.
- Für die Prüfung der Dokumentation (§ 17 Abs. 1) bereiten Sie vorab zwei vollständige, anonymisierte Patientenakten vor. Nur die Peers sehen sie. Weitere Akten nur in begründeten Ausnahmefällen, auf Aufforderung der Peers § 33 Abs. 7.
Nach dem Besuch
- Die Peers schreiben ein Protokoll. Sie können es vor Ort ergänzen; unterschrieben wird es von Peer und Ihnen. Verweigern Sie die Unterschrift, wird das vermerkt § 33 Abs. 8.
- Das Protokoll geht binnen 14 Tagen an das BIQG. Sie erhalten eine Abschrift und haben 14 Tage Zeit für eine schriftliche Stellungnahme, auch per E-Mail § 33 Abs. 8–9.
- Die Abschrift nennt zumindest jede festgestellte Abweichung § 33 Abs. 10. Für Mängel folgt ein Mängelbehebungsauftrag des BIQG § 35.
Was Sie nicht riskieren sollten
Kommt die Prüfung aus Gründen nicht zustande, die Sie zu vertreten haben, ist das eine schwerwiegende Berufspflichtverletzung und ein Disziplinarvergehen; das BIQG zeigt es beim Disziplinaranwalt der Ärztekammer an § 33 Abs. 11.
Gut vorbereitet
- ein Ordner je Kriterium, mit dem Stand von heute;
- zwei ausgewählte Patientenakten, vollständig und anonymisiert, bereit für den Tag;
- alle Räume zugänglich, auch Lager, Aufbereitung und Technik;
- eine Person im Team, die weiß, wo welcher Nachweis liegt.
Checkliste
- Die Unterlagen zu §§ 4–14 und 16–24 liegen griffbereit.
- Zwei vollständige Patientenakten sind ausgewählt und lassen sich anonymisiert vorlegen.
- Am Besuchstag sind Sie anwesend, bei einer Gruppenpraxis mindestens eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter.
- Alle Räume sind zugänglich, auch Lager und Aufbereitung.
- Sie wissen: Sie können das Protokoll vor Ort ergänzen und binnen 14 Tagen Stellung nehmen.
Quiz
Was bereiten Sie für die Prüfung der Dokumentation (§ 17 Abs. 1) vor?
- Alle Patientenakten des letzten Jahres
- Eine Liste der häufigsten Diagnosen
- Zwei vollständige, anonymisierte Patientenakten
- Nichts, die Peers wählen selbst aus
Auflösung anzeigen
Richtig ist C: Zwei vollständige, anonymisierte Patientenakten. § 33 Abs. 7: zwei Akten, vorab vollständig und anonymisiert vorbereitet und nur den Peers vorgelegt; weitere nur in begründeten Ausnahmefällen auf Aufforderung.
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Text der QS-VO 2024 im Rechtsinformationssystem des Bundes (Fassung vom 3. Oktober 2026) und die Hygieneverordnung 2014 der Österreichischen Ärztekammer. Kein Angebot der ÖQMED, des BIQG oder der Ärztekammer.