Lektion 11.2 · 6 Min.
Zwischen zwei Evaluierungen: was laufend gilt
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- Das Zertifikat gilt bis Ende 2027. Es ist auf die Geltungsdauer der QS-VO 2024 befristet, also bis 31. Dezember 2027.
- Die Fristen laufen weiter. Notfalltraining mindestens alle zwei Jahre, das Sicherheitsgespräch jährlich, und viele Prüfungen in regelmäßigen Abständen.
- Besuche aus Anlass. Auf eine begründete Anregung, auch eine anonyme, besucht ein Peer die Ordination binnen vier Wochen, wenn nötig unangekündigt.
- Das Zertifikat kann aberkannt werden. Etwa bei schweren Mängeln nach der Ausstellung. Ein aberkanntes Zertifikat geht binnen 14 Tagen an das BIQG zurück.
- Ab 2028 eine neue Verordnung. Das Gesetz sieht Verordnungen für jeweils fünf Jahre vor. Die erste Periode endet am 31. Dezember 2027.
Im Detail
Das Zertifikat
Das BIQG stellt das Qualitätszertifikat befristet auf die Geltungsdauer der QS-VO 2024 aus § 43 Abs. 1, also bis 31. Dezember 2027 § 48 Abs. 1. Es weist das angegebene und evaluierte Leistungsspektrum aus § 43 Abs. 2.
Was laufend gilt
Die Evaluierung ist eine Momentaufnahme. Die Pflichten dahinter laufen weiter:
| Pflicht | Wie oft | Grundlage | Lektion |
|---|---|---|---|
| Notfalltraining mit dem Team, mit praktischem Teil | mindestens alle zwei Jahre | § 8 Abs. 4 | 5.1 |
| Gespräch über die sicherheitsrelevanten Belange | jährlich | § 22 Abs. 3 | 8.5 |
| Unterweisung oder Schulung des Teams | in regelmäßigen Abständen | § 22 Abs. 3 | 8.5 |
| Mitarbeiterbesprechungen, Rückmeldungen einholen | regelmäßig | § 22 Abs. 1–2 | 8.5 |
| Notfallausstattung warten, Haltbarkeit prüfen | regelmäßig, nachweislich | § 9 Abs. 2 | 5.2 |
| Arzneimittel und Reagenzien: Haltbarkeit, Lagerung, Bestand | System regelmäßiger Überprüfung | § 10 Abs. 1–3 | 7.1 |
| Verbrauchsmaterial: Menge, Lagerung, Haltbarkeit | System regelmäßiger Überprüfung | § 12 | 7.3 |
| Geräte: Instandhaltung, sicherheitstechnische Prüfungen | wie es die jeweiligen Vorschriften verlangen | § 13 Abs. 1 | 7.4 |
| Feuerlöscher überprüfen | wie es die Vorschriften verlangen | § 6 Abs. 1 | 4.1 |
| Arbeitsplatzevaluierung | regelmäßig und nach Anlässen | § 6 Abs. 2, ASchG § 4 Abs. 5 | 4.2 |
| Durchschnittliche Wartezeiten erheben | in regelmäßigen Abständen | § 21 Abs. 3 | 3.2 |
| Laboruntersuchungen: Ringversuche oder ähnliche Methoden | laufend, mit Nachweis | § 14 | 7.5 |
| Ärztliche Fortbildung | laufend, Nachweis über die Akademie der Ärzte | § 15 | 8.1 |
| Hygieneschulung | für alle, auch neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | Hygiene-V § 11 | 6.2 |
| Desinfektion kontaminationsgefährdeter Flächen | regelmäßig und anlassbezogen | Hygiene-V § 10 Abs. 3 | 6.1 |
„Regelmäßig“ ist in der QS-VO meist nicht in Zahlen festgelegt. Legen Sie die Abstände selbst fest, schreiben Sie sie auf und halten Sie sie ein.
Besuche aus Anlass
Auch zwischen den Evaluierungen kann ein Peer kommen. Das BIQG führt Vor-Ort-Besuche auf begründete Anregung durch, etwa des Gesundheitsministeriums und anderer Behörden, der Ärztekammern, der Sozialversicherungsträger und ihres Dachverbands oder der Patientenvertretungen: binnen vier Wochen ab Einlangen, bei Gefahr in Verzug ohne unnötigen Aufschub § 38 Abs. 1. Anonymen Anzeigen geht es nach, wenn nachvollziehbar ist, welche Missstände in der konkreten Ordination vorliegen sollen § 38 Abs. 2. Der Besuch wird mit seinem Anlass angekündigt, außer die Ankündigung könnte die Kontrolle behindern; dann kommt er unangekündigt. Dabei können auch andere Kriterien geprüft werden § 38 Abs. 3.
Wann das Zertifikat aberkannt wird
Ein Zertifikat wird schriftlich aberkannt, wenn sich zeigt, dass es zu Unrecht ausgestellt wurde § 43 Abs. 3:
- aufgrund einer ungültigen Selbstevaluierung oder Mängelbehebung,
- weil nach der Ausstellung ursprüngliche Mängel hervorkommen, oder
- weil nach der Ausstellung Mängel eingetreten sind,
in den Fällen 2 und 3 dann, wenn die Mängel so gravierend sind, dass das Zertifikat nicht einmal während einer zweiwöchigen Mängelbehebungsfrist gültig bleiben kann, vor allem wegen der Patientensicherheit. Ein aberkanntes Zertifikat schicken Sie binnen 14 Tagen an das BIQG zurück; ein elektronisches löschen Sie in dieser Frist unwiederbringlich und vernichten alle Kopien § 43 Abs. 4.
Nach 2027
Die QS-VO 2024 gilt bis 31. Dezember 2027 § 48 Abs. 1. Das Gesundheitsqualitätsgesetz sieht Verordnungen über Kriterien und Verfahren für jeweils fünf Jahre vor; die erste Periode endet mit 31. Dezember 2027 GQG § 9b Abs. 1. Ein Entwurf der Nachfolgeverordnung war Anfang Oktober 2026 noch nicht zu finden. Wer die Nachweise laufend führt, beginnt die nächste Periode mit dem, was schon da ist.
Checkliste
- Die laufenden Pflichten stehen mit ihren Fälligkeiten in einem Kalender.
- Das nächste Notfalltraining und das nächste Sicherheitsgespräch sind terminiert.
- Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden geschult und über Notfallplan, Hygiene und Verschwiegenheit informiert.
- Nachweise werden laufend abgelegt, nicht erst vor der nächsten Evaluierung.
Quiz
Bis wann gilt ein Qualitätszertifikat nach der QS-VO 2024?
- Unbefristet, solange keine Mängel auftreten
- Fünf Jahre ab Ausstellung
- Drei Jahre ab dem Vor-Ort-Besuch
- Bis 31. Dezember 2027, dem Ende der Geltungsdauer der QS-VO 2024
Auflösung anzeigen
Richtig ist D: Bis 31. Dezember 2027, dem Ende der Geltungsdauer der QS-VO 2024. § 43 Abs. 1: befristet auf die Geltungsdauer der QS-VO 2024; diese endet nach § 48 Abs. 1 am 31. Dezember 2027.
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
- Qualitätssicherungsverordnung 2024 (QS-VO 2024), Rechtsinformationssystem des Bundes, Fassung vom 3. Oktober 2026
- Gesundheitsqualitätsgesetz (GQG) § 9b, Rechtsinformationssystem des Bundes, Fassung vom 3. Oktober 2026
- Gesundheitsqualitätsportal (BIQG): Von der Selbstevaluierung zum Zertifikat, mit den Anlagen der Hygieneverordnung und den Ausstattungslisten
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Text der QS-VO 2024 im Rechtsinformationssystem des Bundes (Fassung vom 3. Oktober 2026) und die Hygieneverordnung 2014 der Österreichischen Ärztekammer. Kein Angebot der ÖQMED, des BIQG oder der Ärztekammer.