Lektion 11.1 · 8 Min.
Der Mängelbehebungsauftrag (§§ 34–37)
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- Wer ihn schickt. Die ÖQMED nach Ihrer Selbstevaluierung, das BIQG nach einem Vor-Ort-Besuch.
- Was drinsteht. Jeder Mangel, welcher Nachweis gefordert ist und bis wann: höchstens vier Wochen, außer eine andere Frist passt besser zur Art der Behebung.
- Was Sie tun. Den Mangel beheben und die Behebung von sich aus nachweisen, ohne weitere Aufforderung.
- Wie kontrolliert wird. Das BIQG prüft den Nachweis, wenn nötig vor Ort durch einen Peer.
- Wenn ein Mangel bleibt. Ein nicht behobener Mangel wird dem Disziplinaranwalt der Ärztekammer angezeigt; bei Hygienemängeln wird auch die Bezirksverwaltungsbehörde verständigt.
Im Detail
Wann ein Auftrag kommt
Ein Mängelbehebungsauftrag kommt, wenn ein Kriterium aus §§ 4–14 oder 16–25 nicht erfüllt ist. Nach der Selbstevaluierung schickt ihn die ÖQMED § 34 Abs. 1, nach einem Vor-Ort-Besuch das BIQG, auf Grundlage des Peer-Protokolls und Ihrer allfälligen Stellungnahme § 35 Abs. 1. Die Qualitätsmanagement-Aspekte des § 26 begründen keinen Mangel § 31 Abs. 2. Bei Hygienemängeln nach § 7 Abs. 1 richtet sich das Vorgehen nach dem Risiko für Patientinnen und Patienten.
Was im Auftrag steht
- jeder einzelne Mangel,
- die Art des Nachweises, mit dem Sie die Behebung belegen,
- die Frist: höchstens vier Wochen, außer eine andere, der Behebung angemessene Frist ist geboten § 34 Abs. 2, § 35 Abs. 2.
Ihre Pflicht
Sie beheben jeden Mangel so, wie der Auftrag es verlangt, und weisen die Behebung ohne weitere Aufforderung nach: an die ÖQMED, wenn der Auftrag von ihr kommt § 34 Abs. 3, an das BIQG, wenn es den Auftrag erteilt hat § 35 Abs. 3.
Die Kontrolle
Das BIQG kontrolliert die Behebung anhand des verlangten Nachweises, wenn nötig mit einem Peer § 36 Abs. 1. Ein Vor-Ort-Besuch gehört dazu, wenn sich die Behebung nur vor Ort prüfen lässt oder fachliche Gründe es verlangen § 36 Abs. 2. Er wird grundsätzlich angekündigt, und dabei können auch andere Kriterien geprüft werden. In begründeten Ausnahmefällen kommt er unangekündigt § 36 Abs. 3.
Wie die Kontrolle endet
Nach einem Kontrollbesuch schreibt der Peer binnen vier Wochen einen Bericht über die Mängelbehebung an das BIQG § 37 Abs. 1. Dann gibt es drei Ausgänge:
- Behoben: Ist der Auftrag erfüllt, schließt das Verfahren mit dem Qualitätszertifikat ab, sofern auch die Fortbildung nachgewiesen ist § 41.
- Nicht behoben: Das BIQG zeigt nicht behobene Mängel dem Disziplinaranwalt der Österreichischen Ärztekammer an § 37 Abs. 4. Betrifft ein nicht behobener Mangel die Hygiene nach § 56 Abs. 1 Z 1 ÄrzteG, verständigt es zusätzlich die Bezirksverwaltungsbehörde § 37 Abs. 5.
- Gefährdung oder Verhinderung: Ergibt die Kontrolle eine unmittelbare Gefährdung der Gesundheit, oder unterbleibt sie aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, ist das eine schwerwiegende Berufspflichtverletzung und ein Disziplinarvergehen. Sind die fachspezifischen Qualitätsstandards zur Prozess- oder Strukturqualität betroffen, ist es auch ein Kündigungsgrund im Sinne des § 343 Abs. 4 ASVG § 37 Abs. 2–3.
Zeigen sich beim Kontrollbesuch weitere Mängel, die nicht Gegenstand der Kontrolle waren, gilt für sie dasselbe Verfahren § 37 Abs. 6.
So bleiben Sie in der Frist
- Teilen Sie jeden Mangel am Tag des Eingangs einer verantwortlichen Person zu und tragen Sie die Frist ein.
- Sammeln Sie den geforderten Nachweis je Mangel getrennt, zum Beispiel in einem Ordner pro Mangel.
- Halten Sie fest, was Sie wann übermittelt haben. „Nachweislich“ heißt: Sie können die Übermittlung belegen.
- Wenn absehbar ist, dass vier Wochen nicht reichen, etwa bei baulichen Maßnahmen, sprechen Sie das früh mit der Stelle an, die den Auftrag erteilt hat.
Checkliste
- Jeder Mangel hat eine verantwortliche Person.
- Die Frist steht im Kalender.
- Der geforderte Nachweis liegt je Mangel vor.
- Die Nachweise sind übermittelt, an die ÖQMED oder das BIQG, je nachdem, wer den Auftrag erteilt hat.
- Was wann übermittelt wurde, ist festgehalten.
Quiz
Nach einem Vor-Ort-Besuch erhalten Sie einen Mängelbehebungsauftrag. Wohin gehen Ihre Nachweise?
- An die ÖQMED
- Nirgendwohin, bis jemand danach fragt
- An das BIQG, ohne weitere Aufforderung
- An die Ärztekammer für Wien
Auflösung anzeigen
Richtig ist C: An das BIQG, ohne weitere Aufforderung. § 35 Abs. 3: Den Auftrag nach einem Vor-Ort-Besuch erteilt das BIQG, und ihm weisen Sie die Behebung ohne weitere Aufforderung nach. Nach der Selbstevaluierung wäre es die ÖQMED (§ 34 Abs. 3).
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Text der QS-VO 2024 im Rechtsinformationssystem des Bundes (Fassung vom 3. Oktober 2026) und die Hygieneverordnung 2014 der Österreichischen Ärztekammer. Kein Angebot der ÖQMED, des BIQG oder der Ärztekammer.