Lektion 2.1 · 6 Min.
§ 4 Erreichbarkeit, Vertretung und Akuttermine
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- Erreichbar während der Öffnungszeiten. So viel Personal anwesend und persönlich oder telefonisch erreichbar, wie der Arbeitsablauf braucht.
- Wenn Sie nicht da sind. Patientinnen und Patienten erfahren, wer Sie vertritt oder wo sie das erfahren. Wahlärztinnen und Wahlärzte geben längere Abwesenheiten bekannt.
- Akute Beschwerden. Kurzfristig ein Termin oder, wenn medizinisch nötig, der Verweis an eine Ambulanz oder den Ärztenotdienst.
- Informiert, bevor sie kommen. Die Anmeldung kennt die Regeln für Hausbesuche. Zugang, Ausstattung und Sprachkenntnisse sind vorab nachlesbar.
Im Detail
Was § 4 verlangt
- Erreichbarkeit: Während der angegebenen Öffnungszeiten ist, soweit der Arbeitsablauf es braucht, ausreichend Personal anwesend und für Patientinnen und Patienten persönlich oder telefonisch erreichbar § 4 Abs. 1.
- Abwesenheit: Sind Sie nicht da, wird entsprechend den Kassenverträgen und Verträgen mit Krankenfürsorgeanstalten bekanntgegeben, wer Sie vertritt, oder ein verlässlicher Kontakt, über den man das erfährt. Ohne Kassenvertrag geben Sie längere Abwesenheiten bekannt § 4 Abs. 2.
- Akute Beschwerden: Je nach Symptomen bekommen Patientinnen und Patienten kurzfristig einen Termin oder werden, wenn medizinisch erforderlich, an eine Ambulanz oder einen Ärztenotdienst verwiesen. Für Erste Hilfe gilt § 8 § 4 Abs. 3.
- Hausbesuche: Die Ansprechperson oder Telefonvermittlung weiß, nach welchen organisatorischen Kriterien Hausbesuche gemacht werden § 4 Abs. 4.
- Information vorab: Patientinnen und Patienten können sich schon vor dem Besuch über Zugang, Räume (auch Sanitärräume), technische Ausstattung und Behandlungsmöglichkeiten informieren, auch für Menschen mit Behinderungen § 4 Abs. 5.
- Sprachen: Sie können sich vorab informieren, welche Fremdsprachen im Team gesprochen werden, Gebärdensprache eingeschlossen § 4 Abs. 6.
Was sich als Nachweis eignet
- Öffnungszeiten und Dienstplan, die zeigen, wer wann erreichbar ist;
- Vertretungsregel: Aushang, Bandansage oder Website-Hinweis bei Urlaub;
- eine schriftliche Regel für Akuttermine und Verweise;
- die Kriterien für Hausbesuche, die der Anmeldung bekannt sind;
- eine Website oder ein Profil mit Zugang, Räumen, Sanitärräumen, Ausstattung, Barrierefreiheit und Sprachen.
Typische Lücken
- Die Website sagt nichts über Barrierefreiheit oder Sprachen.
- Es gibt keine feste Regel für Akuttermine.
- Neue Kolleginnen am Telefon kennen die Kriterien für Hausbesuche nicht.
Checkliste
- Während der Öffnungszeiten ist immer jemand persönlich oder telefonisch erreichbar.
- Bei Abwesenheit wird die Vertretung oder ein verlässlicher Kontakt bekanntgegeben.
- Es gibt eine Regel für Akuttermine und für Verweise an Ambulanz oder Ärztenotdienst.
- Die Anmeldung kennt die Kriterien für Hausbesuche.
- Zugang, Räume, Ausstattung und Barrierefreiheit sind vorab nachlesbar.
- Die Sprachen im Team, auch Gebärdensprache, sind vorab nachlesbar.
Quiz
Was müssen Patientinnen und Patienten schon vor dem Besuch erfahren können?
- Die Wartezeit des Vortags
- Die Preise aller Leistungen
- Die Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Zugang, Räume, Sanitärräume, Ausstattung und Behandlungsmöglichkeiten, auch für Menschen mit Behinderungen
Auflösung anzeigen
Richtig ist D: Zugang, Räume, Sanitärräume, Ausstattung und Behandlungsmöglichkeiten, auch für Menschen mit Behinderungen. § 4 Abs. 5; dazu nach Abs. 6 die Sprachkenntnisse im Team einschließlich Gebärdensprache.
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Text der QS-VO 2024 im Rechtsinformationssystem des Bundes (Fassung vom 3. Oktober 2026) und die Hygieneverordnung 2014 der Österreichischen Ärztekammer. Kein Angebot der ÖQMED, des BIQG oder der Ärztekammer.