Kurs zur QS-VO 2024 Alle Kurse

Lektion 2.1 · 6 Min.

§ 4 Erreichbarkeit, Vertretung und Akuttermine

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Was § 4 verlangt

  1. Erreichbarkeit: Während der angegebenen Öffnungszeiten ist, soweit der Arbeitsablauf es braucht, ausreichend Personal anwesend und für Patientinnen und Patienten persönlich oder telefonisch erreichbar § 4 Abs. 1.
  2. Abwesenheit: Sind Sie nicht da, wird entsprechend den Kassenverträgen und Verträgen mit Krankenfürsorgeanstalten bekanntgegeben, wer Sie vertritt, oder ein verlässlicher Kontakt, über den man das erfährt. Ohne Kassenvertrag geben Sie längere Abwesenheiten bekannt § 4 Abs. 2.
  3. Akute Beschwerden: Je nach Symptomen bekommen Patientinnen und Patienten kurzfristig einen Termin oder werden, wenn medizinisch erforderlich, an eine Ambulanz oder einen Ärztenotdienst verwiesen. Für Erste Hilfe gilt § 8 § 4 Abs. 3.
  4. Hausbesuche: Die Ansprechperson oder Telefonvermittlung weiß, nach welchen organisatorischen Kriterien Hausbesuche gemacht werden § 4 Abs. 4.
  5. Information vorab: Patientinnen und Patienten können sich schon vor dem Besuch über Zugang, Räume (auch Sanitärräume), technische Ausstattung und Behandlungsmöglichkeiten informieren, auch für Menschen mit Behinderungen § 4 Abs. 5.
  6. Sprachen: Sie können sich vorab informieren, welche Fremdsprachen im Team gesprochen werden, Gebärdensprache eingeschlossen § 4 Abs. 6.

Was sich als Nachweis eignet

Typische Lücken

Checkliste

Quiz

Was müssen Patientinnen und Patienten schon vor dem Besuch erfahren können?

  1. Die Wartezeit des Vortags
  2. Die Preise aller Leistungen
  3. Die Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  4. Zugang, Räume, Sanitärräume, Ausstattung und Behandlungsmöglichkeiten, auch für Menschen mit Behinderungen
Auflösung anzeigen

Richtig ist D: Zugang, Räume, Sanitärräume, Ausstattung und Behandlungsmöglichkeiten, auch für Menschen mit Behinderungen. § 4 Abs. 5; dazu nach Abs. 6 die Sprachkenntnisse im Team einschließlich Gebärdensprache.

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Text der QS-VO 2024 im Rechtsinformationssystem des Bundes (Fassung vom 3. Oktober 2026) und die Hygieneverordnung 2014 der Österreichischen Ärztekammer. Kein Angebot der ÖQMED, des BIQG oder der Ärztekammer.