Lektion 10.1 · 6 Min.
§ 23 Unerwünschte Ereignisse
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- Dokumentieren und besprechen. Unerwünschte Ereignisse werden dokumentiert und mit den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besprochen.
- Ursache finden, Wiederholung verhindern. Immer eine Ursachenfindung anstreben. Wenn nötig Verbesserungen festlegen, dokumentieren und umsetzen.
- Die betroffene Person informieren. Zuerst die Haftpflichtversicherung, dann unverzüglich und nachweislich die Patientin oder den Patienten, mit dem Hinweis auf die Patientenvertretung.
- Aus Fehlern lernen. Fehlerberichts- und Lernsysteme wie Cirsmedical der Ärztekammer gehören zum Risikomanagement.
Im Detail
Was § 23 verlangt
- Unerwünschte Ereignisse werden dokumentiert und mit den beteiligten oder möglicherweise beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besprochen § 23 Abs. 1.
- Beim Auftreten eines unerwünschten Ereignisses wird jedenfalls eine Ursachenfindung angestrebt § 23 Abs. 2.
- Wenn nötig werden Verbesserungsmaßnahmen definiert, dokumentiert und umgesetzt, damit das Ereignis nicht wieder auftritt § 23 Abs. 3.
- Die betroffene Patientin oder der betroffene Patient wird nach Information der Haftpflichtversicherung der Ordination unverzüglich und nachweislich über den Sachverhalt informiert, und über die Möglichkeit, sich von der Patientenvertretung beraten zu lassen § 23 Abs. 4.
- Fehlerberichts- und Lernsysteme sind Teil des Risikomanagements, zum Beispiel Cirsmedical der Österreichischen Ärztekammer § 23 Abs. 5.
Die Reihenfolge nach Abs. 4
Erst die Haftpflichtversicherung, dann unverzüglich die Patientin oder der Patient. Halten Sie beides mit Datum fest: „Nachweislich“ heißt, dass Sie die Information später belegen können.
Was sich als Nachweis eignet
- ein Ereignisprotokoll: was geschah, wann, wer beteiligt war;
- das Protokoll der Besprechung, mit der gefundenen Ursache;
- die beschlossenen Maßnahmen, wer sie umsetzt und bis wann;
- die Meldung an die Versicherung und die Information der Patientin oder des Patienten, jeweils mit Datum;
- wie die Ordination Fehlerberichts- und Lernsysteme nutzt.
Checkliste
- Unerwünschte Ereignisse werden dokumentiert und mit den Beteiligten besprochen.
- Für jedes Ereignis wird eine Ursache gesucht.
- Maßnahmen sind dokumentiert, haben eine verantwortliche Person und werden umgesetzt.
- Das Team kennt die Reihenfolge: Haftpflichtversicherung, dann die betroffene Person, mit Hinweis auf die Patientenvertretung.
- Ein Fehlerberichts- und Lernsystem ist Teil des Risikomanagements.
Quiz
Ein unerwünschtes Ereignis betrifft eine Patientin. Wen informieren Sie nach § 23 Abs. 4 zuerst?
- Die ÖQMED
- Die Haftpflichtversicherung der Ordination, danach unverzüglich und nachweislich die Patientin
- Die Patientenvertretung, die dann die Patientin informiert
- Niemanden, bis die Ursache feststeht
Auflösung anzeigen
Richtig ist B: Die Haftpflichtversicherung der Ordination, danach unverzüglich und nachweislich die Patientin. § 23 Abs. 4: nach Information der Haftpflichtversicherung unverzüglich und nachweislich, mit dem Hinweis auf die Beratung durch die Patientenvertretung.
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Text der QS-VO 2024 im Rechtsinformationssystem des Bundes (Fassung vom 3. Oktober 2026) und die Hygieneverordnung 2014 der Österreichischen Ärztekammer. Kein Angebot der ÖQMED, des BIQG oder der Ärztekammer.