Lektion 10.2 · 3 Min.
§ 26 Qualitätsmanagement: freiwillig
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- Freiwillig. Sieben Aspekte des Qualitätsmanagements, geplant oder umgesetzt, jeweils freiwillig, soweit nicht ohnehin gesetzlich vorgeschrieben.
- Kein Mangel. Die Antworten zu § 26 begründen keinen Mangel. Die ÖQMED wertet sie nur gesammelt aus.
Im Detail
Was § 26 abfragt
In der Ordination oder Gruppenpraxis sind, jeweils freiwillig und soweit nicht schon gesetzlich vorgeschrieben, § 26
- Qualitätsmanagementsysteme,
- die Teilnahme an Disease-Management-Programmen,
- die Teilnahme an einrichtungsübergreifenden Projekten zu Patientensicherheit und Risikomanagement,
- die Verwendung einer Arztpraxissoftware,
- die Teilnahme an Qualitätszirkeln,
- eine Diagnosedokumentation mit Codierung und
- Patientenbefragungen
geplant oder umgesetzt.
Was mit Ihren Antworten geschieht
Die Ergebnisse zu § 26 begründen keinen Mangel; die ÖQMED wertet sie im Aggregat aus § 31 Abs. 2. Gesammelt und anonymisiert fließen sie in den Qualitätsbericht des BIQG ein § 46 Abs. 2 Z 7. Ein Mängelbehebungsauftrag kann sich also nie auf § 26 stützen.
Warum es sich trotzdem lohnt
Einige Pflichten aus diesem Kurs lassen sich damit leichter erfüllen: Eine Patientenbefragung kann Rückmeldungen zu Wartezeiten liefern (§ 21 Abs. 3), ein Qualitätszirkel hilft beim Lernen aus unerwünschten Ereignissen (§ 23), eine Arztpraxissoftware bei der Dokumentation (§ 17).
Checkliste
- Sie wissen, welche der sieben Aspekte in Ihrer Ordination geplant oder umgesetzt sind.
- Sie wissen, dass § 26 keinen Mangel begründet.
Quiz
Was folgt, wenn in Ihrer Ordination keiner der Aspekte des § 26 geplant oder umgesetzt ist?
- Das Zertifikat wird verweigert
- Ein Mängelbehebungsauftrag mit vier Wochen Frist
- Ein Vor-Ort-Besuch
- Kein Mangel; die ÖQMED wertet die Antworten nur gesammelt aus
Auflösung anzeigen
Richtig ist D: Kein Mangel; die ÖQMED wertet die Antworten nur gesammelt aus. § 31 Abs. 2: Die Ergebnisse zu § 26 begründen keinen Mangel und werden von der ÖQMED im Aggregat ausgewertet.
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Text der QS-VO 2024 im Rechtsinformationssystem des Bundes (Fassung vom 3. Oktober 2026) und die Hygieneverordnung 2014 der Österreichischen Ärztekammer. Kein Angebot der ÖQMED, des BIQG oder der Ärztekammer.