Kurs zur QS-VO 2024 Alle Kurse

Lektion 10.2 · 3 Min.

§ 26 Qualitätsmanagement: freiwillig

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Was § 26 abfragt

In der Ordination oder Gruppenpraxis sind, jeweils freiwillig und soweit nicht schon gesetzlich vorgeschrieben, § 26

  1. Qualitätsmanagementsysteme,
  2. die Teilnahme an Disease-Management-Programmen,
  3. die Teilnahme an einrichtungsübergreifenden Projekten zu Patientensicherheit und Risikomanagement,
  4. die Verwendung einer Arztpraxissoftware,
  5. die Teilnahme an Qualitätszirkeln,
  6. eine Diagnosedokumentation mit Codierung und
  7. Patientenbefragungen

geplant oder umgesetzt.

Was mit Ihren Antworten geschieht

Die Ergebnisse zu § 26 begründen keinen Mangel; die ÖQMED wertet sie im Aggregat aus § 31 Abs. 2. Gesammelt und anonymisiert fließen sie in den Qualitätsbericht des BIQG ein § 46 Abs. 2 Z 7. Ein Mängelbehebungsauftrag kann sich also nie auf § 26 stützen.

Warum es sich trotzdem lohnt

Einige Pflichten aus diesem Kurs lassen sich damit leichter erfüllen: Eine Patientenbefragung kann Rückmeldungen zu Wartezeiten liefern (§ 21 Abs. 3), ein Qualitätszirkel hilft beim Lernen aus unerwünschten Ereignissen (§ 23), eine Arztpraxissoftware bei der Dokumentation (§ 17).

Checkliste

Quiz

Was folgt, wenn in Ihrer Ordination keiner der Aspekte des § 26 geplant oder umgesetzt ist?

  1. Das Zertifikat wird verweigert
  2. Ein Mängelbehebungsauftrag mit vier Wochen Frist
  3. Ein Vor-Ort-Besuch
  4. Kein Mangel; die ÖQMED wertet die Antworten nur gesammelt aus
Auflösung anzeigen

Richtig ist D: Kein Mangel; die ÖQMED wertet die Antworten nur gesammelt aus. § 31 Abs. 2: Die Ergebnisse zu § 26 begründen keinen Mangel und werden von der ÖQMED im Aggregat ausgewertet.

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Text der QS-VO 2024 im Rechtsinformationssystem des Bundes (Fassung vom 3. Oktober 2026) und die Hygieneverordnung 2014 der Österreichischen Ärztekammer. Kein Angebot der ÖQMED, des BIQG oder der Ärztekammer.