Kurs zur QS-VO 2024 Alle Kurse

Lektion 2.4 · 5 Min.

§ 24 Beschwerdemanagement

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Was § 24 verlangt

  1. Es gibt schriftliche Anweisungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie mit Beschwerden von Patientinnen und Patienten und von externen Behandlungseinrichtungen umzugehen ist § 24 Abs. 1.
  2. Bei Beschwerden wird jedenfalls eine Ursachenfindung angestrebt; wenn erforderlich, werden Verbesserungsmaßnahmen festgelegt und umgesetzt § 24 Abs. 2.
  3. Im Beschwerdefall informieren Sie insbesondere darüber, dass sich die Patientin oder der Patient an die zuständige Patientenvertretung wenden kann und, sofern eingerichtet, an die Patientenschieds- oder Schlichtungsstelle der Landesärztekammer. Fordert diese Stelle Sie auf, geben Sie binnen angemessener Frist eine schriftliche Stellungnahme ab § 24 Abs. 3.

Was sich als Nachweis eignet

Typische Lücken

Checkliste

Quiz

Was verlangt § 24 Abs. 1?

  1. Ein Beschwerdebuch im Wartezimmer
  2. Eine eigene Beschwerdestelle in jeder Ordination
  3. Eine jährliche Patientenbefragung
  4. Schriftliche Anweisungen an das Team, wie mit Beschwerden umzugehen ist
Auflösung anzeigen

Richtig ist D: Schriftliche Anweisungen an das Team, wie mit Beschwerden umzugehen ist. § 24 Abs. 1: schriftliche Anweisungen für den Umgang mit Beschwerden von Patientinnen und Patienten und externen Behandlungseinrichtungen. Patientenbefragungen sind freiwillig (§ 26).

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Text der QS-VO 2024 im Rechtsinformationssystem des Bundes (Fassung vom 3. Oktober 2026) und die Hygieneverordnung 2014 der Österreichischen Ärztekammer. Kein Angebot der ÖQMED, des BIQG oder der Ärztekammer.