Lektion 3.2 · 5 Min.
§ 21 Barrierefreier Zugang und Terminvergabe
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- Zugang auch mit eingeschränkter Mobilität. Soweit die Gegebenheiten es erlauben, auch zu den Sanitärräumen. Geht es nicht, erfahren Betroffene die nächstgelegene geeignete Einrichtung.
- Auf arztbarrierefrei.at hinweisen. Vor allem bei Überweisungen erfahren mobilitätsbeeinträchtigte Patientinnen und Patienten von dieser Informationsmöglichkeit.
- Termine und Wartezeiten. Ein strukturiertes Terminsystem hält Wartezeiten kurz. Die durchschnittlichen Wartezeiten werden regelmäßig erhoben.
Im Detail
Was § 21 verlangt
- Auch mobilitätsbeeinträchtigten Patientinnen und Patienten ermöglichen Sie den Zugang zur Ordination, einschließlich der Sanitärräume, entsprechend den Rahmenbedingungen. Können Sie sie nicht behandeln, informieren Sie über die nächstgelegene geeignete Einrichtung, die die Behandlung anbietet § 21 Abs. 1.
- Sie informieren mobilitätsbeeinträchtigte Patientinnen und Patienten, insbesondere bei Weiterüberweisungen, über die Informationsmöglichkeit unter www.arztbarrierefrei.at § 21 Abs. 2.
- Es gibt ein strukturiertes System zur Terminvergabe, mit dem Ziel, Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten. Die durchschnittlichen Wartezeiten werden in regelmäßigen Abständen erhoben, und wenn nötig werden Verbesserungen eingeleitet § 21 Abs. 3.
Was sich als Nachweis eignet
- eine Beschreibung des Zugangs: Stufen, Lift, Türbreiten, Sanitärraum;
- eine Liste geeigneter Einrichtungen in der Nähe für Fälle, die Sie nicht behandeln können;
- das Terminsystem selbst, etwa der Online-Kalender oder die Terminregeln;
- die Erhebungen der Wartezeit mit Datum und den Schlüssen daraus.
Wie oft "regelmäßig" ist, legt die Verordnung nicht fest. Halten Sie fest, was Sie sich vorgenommen haben, und tun Sie es dann.
Checkliste
- Der Zugang für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen ist beschrieben, Sanitärraum eingeschlossen.
- Für Fälle, die Sie nicht behandeln können, ist die nächstgelegene geeignete Einrichtung bekannt.
- Das Team weist bei Überweisungen auf www.arztbarrierefrei.at hin.
- Es gibt ein strukturiertes Terminsystem.
- Die durchschnittlichen Wartezeiten werden regelmäßig erhoben.
Quiz
Was verlangt § 21 Abs. 3 zu Wartezeiten?
- Eine Wartezeitanzeige im Wartezimmer
- Ein strukturiertes Terminsystem, regelmäßige Erhebung der durchschnittlichen Wartezeiten und bei Bedarf Verbesserungen
- Höchstens 15 Minuten Wartezeit
- Nichts, Wartezeiten sind nicht geregelt
Auflösung anzeigen
Richtig ist B: Ein strukturiertes Terminsystem, regelmäßige Erhebung der durchschnittlichen Wartezeiten und bei Bedarf Verbesserungen. § 21 Abs. 3 nennt keine Höchstdauer. Er verlangt das Terminsystem, die regelmäßige Erhebung und gegebenenfalls Schritte zur Verbesserung.
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Text der QS-VO 2024 im Rechtsinformationssystem des Bundes (Fassung vom 3. Oktober 2026) und die Hygieneverordnung 2014 der Österreichischen Ärztekammer. Kein Angebot der ÖQMED, des BIQG oder der Ärztekammer.