Kurs zur QS-VO 2024 Alle Kurse

Lektion 4.1 · 3 Min.

§ 6 Abs. 1 Feuerlöscher

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Was § 6 Abs. 1 verlangt

In der Ordination oder Gruppenpraxis sind ausreichend Feuerlöscher vorhanden. Sie werden den Vorschriften entsprechend überprüft und leicht zugänglich aufbewahrt § 6 Abs. 1.

Wie oft geprüft wird, regelt die QS-VO nicht selbst; sie verweist auf die einschlägigen Vorschriften. Bewahren Sie den Nachweis jeder Überprüfung auf.

Was sich als Nachweis eignet

Typische Lücken

Checkliste

Quiz

Was verlangt § 6 Abs. 1 von den Feuerlöschern?

  1. Ausreichend viele, vorschriftsgemäß überprüft und leicht zugänglich
  2. Nur einen im Eingangsbereich
  3. Keine, wenn das Haus eine Sprinkleranlage hat
  4. Einen pro Raum
Auflösung anzeigen

Richtig ist A: Ausreichend viele, vorschriftsgemäß überprüft und leicht zugänglich. § 6 Abs. 1: ausreichend Feuerlöscher, den Vorschriften entsprechend überprüft und leicht zugänglich aufbewahrt.

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Text der QS-VO 2024 im Rechtsinformationssystem des Bundes (Fassung vom 3. Oktober 2026) und die Hygieneverordnung 2014 der Österreichischen Ärztekammer. Kein Angebot der ÖQMED, des BIQG oder der Ärztekammer.