Kurs zur QS-VO 2024 Alle Kurse

Lektion 4.2 · 6 Min.

§ 6 Abs. 2 Arbeitsplatzevaluierung nach dem ASchG

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Was § 6 Abs. 2 verlangt

Die Arbeitsplätze Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmäßig auf Gefahren für ihre Gesundheit und Sicherheit evaluiert, auch nach § 4 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, der Arbeitsplatzevaluierung § 6 Abs. 2.

Was das ASchG dazu sagt

Typische Gefahren in einer Ordination

Nadelstichverletzungen, Infektionsrisiken, Desinfektionsmittel, Bildschirmarbeit, Heben und Tragen, belastende Situationen mit Patientinnen und Patienten. Für Nadelstiche gilt zusätzlich die Nadelstichverordnung, auf die die Hygieneverordnung verweist (Lektion 6.2).

Checkliste

Quiz

Wann ist die Arbeitsplatzevaluierung nach ASchG § 4 Abs. 5 insbesondere zu überprüfen?

  1. Nie, einmal genügt
  2. Nach Unfällen, bei neuen Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen oder Arbeitsverfahren und auf Verlangen des Arbeitsinspektorats
  3. Nur alle fünf Jahre mit der ÖQMED-Evaluierung
  4. Nur wenn neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen
Auflösung anzeigen

Richtig ist B: Nach Unfällen, bei neuen Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen oder Arbeitsverfahren und auf Verlangen des Arbeitsinspektorats. ASchG § 4 Abs. 5 nennt unter anderem Unfälle, arbeitsbedingte Erkrankungen, neue Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe oder Arbeitsverfahren und das begründete Verlangen des Arbeitsinspektorats.

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Text der QS-VO 2024 im Rechtsinformationssystem des Bundes (Fassung vom 3. Oktober 2026) und die Hygieneverordnung 2014 der Österreichischen Ärztekammer. Kein Angebot der ÖQMED, des BIQG oder der Ärztekammer.