Lektion 5.1 · 7 Min.
§ 8 Notfallplan, Unterweisung und Notfalltraining
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- Drei Pflichten. Ein schriftlicher Notfallplan, ein nachweislich unterwiesenes Team und ein Notfalltraining mindestens alle zwei Jahre.
- Der schriftliche Plan. Er hält die Vorkehrungen Ihrer Ordination fest und erläutert sie.
- Der Ablauf im Notfall. Erkennen und lagern · bei Bedarf Notarzt verständigen · bei Herz-Kreislaufstillstand sofort reanimieren · Erste Hilfe bis zum Eintreffen.
- Das Team unterweisen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nachweislich: wer, wann, zu welcher Fassung des Plans.
- Trainieren, alle zwei Jahre. Gemeinsam mit dem Team, mit praktischem Teil, dokumentiert in der Ordination.
Im Detail
Was § 8 verlangt
§ 8 hat vier Absätze, und jeder ist eine eigene Pflicht:
- Ein schriftlicher Notfallplan, in dem die getroffenen Vorkehrungen festgehalten und erläutert sind § 8 Abs. 1.
- Ein festgelegter Ablauf, der die bestmögliche Erstversorgung bis zum Eintreffen des Notarztes sichert: den Notfall erkennen und die Patientin oder den Patienten richtig lagern; wenn nötig das Notarztsystem verständigen; bei einem Herz-Kreislaufstillstand sofort mit der Reanimation beginnen; die dringend notwendige Erste Hilfe leisten. Ob der Notarzt gerufen wird, entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall § 8 Abs. 2.
- Ein unterwiesenes Team: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nachweislich über den Notfallplan unterwiesen § 8 Abs. 3.
- Ein wiederkehrendes Notfalltraining mindestens alle zwei Jahre, gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit praktischem Teil. Die Dokumentation bleibt in der Ordination § 8 Abs. 4.
Was als Nachweis zählt
- der Notfallplan selbst, mit Datum, damit erkennbar ist, welche Fassung gilt;
- eine Liste der Unterweisungen: wer, wann, durch wen, zu welcher Fassung des Plans;
- die Dokumentation des Trainings: Datum, Teilnehmende, Inhalte und der praktische Teil.
Beim Vor-Ort-Besuch können die Peers diese Dokumentation einsehen § 33 Abs. 7.
Typische Lücken
- Neue Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sind nicht unterwiesen, weil sie nach der letzten Unterweisung gekommen sind.
- Das letzte Training liegt mehr als zwei Jahre zurück.
- Das Training war ein Vortrag ohne praktischen Teil.
- Es gibt keine Teilnehmerliste.
Checkliste
- Ein schriftlicher Notfallplan liegt vor, mit Datum.
- Der Plan beschreibt den Ablauf: erkennen und lagern, Notarzt, Reanimation, Erste Hilfe.
- Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nachweislich unterwiesen, auch die neuen.
- Das letzte Notfalltraining ist weniger als zwei Jahre her.
- Das Training hatte einen praktischen Teil.
- Teilnehmerliste und Inhalte des Trainings liegen in der Ordination.
Quiz
Was verlangt § 8 Abs. 4 vom Notfalltraining?
- Mindestens alle zwei Jahre, gemeinsam mit dem Team, mit praktischem Teil und dokumentiert
- Jedes Jahr, aber nur für Ärztinnen und Ärzte
- Einmal pro Evaluierungszyklus; ein Online-Kurs genügt
- Nur nach einem tatsächlichen Notfall
Auflösung anzeigen
Richtig ist A: Mindestens alle zwei Jahre, gemeinsam mit dem Team, mit praktischem Teil und dokumentiert. § 8 Abs. 4: mindestens alle zwei Jahre, gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit praktischem Teil; die Dokumentation bleibt in der Ordination.
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Text der QS-VO 2024 im Rechtsinformationssystem des Bundes (Fassung vom 3. Oktober 2026) und die Hygieneverordnung 2014 der Österreichischen Ärztekammer. Kein Angebot der ÖQMED, des BIQG oder der Ärztekammer.