Kurs zur QS-VO 2024 Alle Kurse

Lektion 5.1 · 7 Min.

§ 8 Notfallplan, Unterweisung und Notfalltraining

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Was § 8 verlangt

§ 8 hat vier Absätze, und jeder ist eine eigene Pflicht:

  1. Ein schriftlicher Notfallplan, in dem die getroffenen Vorkehrungen festgehalten und erläutert sind § 8 Abs. 1.
  2. Ein festgelegter Ablauf, der die bestmögliche Erstversorgung bis zum Eintreffen des Notarztes sichert: den Notfall erkennen und die Patientin oder den Patienten richtig lagern; wenn nötig das Notarztsystem verständigen; bei einem Herz-Kreislaufstillstand sofort mit der Reanimation beginnen; die dringend notwendige Erste Hilfe leisten. Ob der Notarzt gerufen wird, entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall § 8 Abs. 2.
  3. Ein unterwiesenes Team: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nachweislich über den Notfallplan unterwiesen § 8 Abs. 3.
  4. Ein wiederkehrendes Notfalltraining mindestens alle zwei Jahre, gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit praktischem Teil. Die Dokumentation bleibt in der Ordination § 8 Abs. 4.

Was als Nachweis zählt

Beim Vor-Ort-Besuch können die Peers diese Dokumentation einsehen § 33 Abs. 7.

Typische Lücken

Checkliste

Quiz

Was verlangt § 8 Abs. 4 vom Notfalltraining?

  1. Mindestens alle zwei Jahre, gemeinsam mit dem Team, mit praktischem Teil und dokumentiert
  2. Jedes Jahr, aber nur für Ärztinnen und Ärzte
  3. Einmal pro Evaluierungszyklus; ein Online-Kurs genügt
  4. Nur nach einem tatsächlichen Notfall
Auflösung anzeigen

Richtig ist A: Mindestens alle zwei Jahre, gemeinsam mit dem Team, mit praktischem Teil und dokumentiert. § 8 Abs. 4: mindestens alle zwei Jahre, gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit praktischem Teil; die Dokumentation bleibt in der Ordination.

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Text der QS-VO 2024 im Rechtsinformationssystem des Bundes (Fassung vom 3. Oktober 2026) und die Hygieneverordnung 2014 der Österreichischen Ärztekammer. Kein Angebot der ÖQMED, des BIQG oder der Ärztekammer.