Kurs zur QS-VO 2024 Alle Kurse

Lektion 6.1 · 7 Min.

§ 7 Hygieneverantwortung, Hygieneplan und Reinigung

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Wie § 7 und die Hygieneverordnung zusammenhängen

§ 7 Abs. 1 QS-VO verlangt, die einschlägigen Hygienevorschriften einzuhalten, insbesondere die Hygieneverordnung der Österreichischen Ärztekammer QS-VO § 7 Abs. 1. Das ist die Hygiene-V 2014, zuletzt geändert 2022. Die Absätze 2 bis 4 des § 7 zu Tieren und Pflanzen behandelt Lektion 6.4.

Verantwortung

Für den hygienisch einwandfreien Betrieb ist die Ordinationsstätteninhaberin oder der Ordinationsstätteninhaber verantwortlich. In einer Gruppenpraxis wird die Verantwortung ausdrücklich einer Gesellschafterin oder einem Gesellschafter übertragen. Einzelne Aufgaben können an geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter delegiert werden; die Delegation wird dokumentiert und mit Datum, Namen und Unterschrift bestätigt Hygiene-V § 1.

Risikobewertung und Hygieneplan

Was schriftlich dokumentiert wird

  1. Schulung und Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über allgemeine Hygieneerfordernisse,
  2. Information und Verantwortung für Reinigung und Abfallentsorgung,
  3. die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation der Abfälle,
  4. Information und Verantwortung für die Aufbereitung von Instrumenten, wenn in der Ordination aufbereitet wird,
  5. Verfahrensanweisungen für den Aufbereitungsprozess,
  6. die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation der Aufbereitung, auch wenn ein externer Auftragnehmer aufbereitet Hygiene-V § 5 Abs. 2.

Schulungen und Unterweisungen bestätigt das Personal mit Datum, Namen und Unterschrift. Verfahrensanweisungen und Zuständigkeiten werden mit dem Datum ihrer Erstellung und ihrer Inkraftsetzung dokumentiert Hygiene-V § 6. Ein externes Hygienegutachten brauchen Sie nur, wenn eine Behörde es bei einer Überprüfung verlangt Hygiene-V § 7.

Reinigung und Desinfektion

Checkliste

Quiz

Wer ist in einer Gruppenpraxis für die Hygiene verantwortlich?

  1. Automatisch die älteste Ärztin oder der älteste Arzt
  2. Eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter, der die Verantwortung ausdrücklich übertragen wurde
  3. Die ÖQMED
  4. Die Ordinationsassistenz
Auflösung anzeigen

Richtig ist B: Eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter, der die Verantwortung ausdrücklich übertragen wurde. Hygiene-V § 1: In einer Gruppenpraxis ist einer Gesellschafterin oder einem Gesellschafter die Verantwortung ausdrücklich zu übertragen. Aufgaben können delegiert werden, die Verantwortung nicht.

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Text der QS-VO 2024 im Rechtsinformationssystem des Bundes (Fassung vom 3. Oktober 2026) und die Hygieneverordnung 2014 der Österreichischen Ärztekammer. Kein Angebot der ÖQMED, des BIQG oder der Ärztekammer.