Lektion 6.2 · 6 Min.
§ 7 Hygieneschulung, Impfungen und Händehygiene
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- Alle schulen. Jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter nachweislich über Infektionsquellen, Infektionswege und Schutzmaßnahmen, mit Datum, Namen und Unterschrift.
- Geräte und Nadelstiche. Einweisungen in die Aufbereitung bestimmter Medizinprodukte werden dokumentiert. Die Nadelstichverordnung ist zu beachten.
- Impfungen anbieten. Schutzimpfungen je nach Risikoprofil anbieten, mit Charge und Auffrischungstermin aufzeichnen. Eine Ablehnung wird dokumentiert.
- Kleidung und Hände. Zweckmäßige Arbeitskleidung. Hygienische Händedesinfektion 30 Sekunden mit einem gelisteten alkoholischen Mittel; kurze Nägel, kein Handschmuck.
Im Detail
Die Hygieneschulung
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden von der Ordinationsinhaberin, dem Ordinationsinhaber oder der bzw. dem Hygieneverantwortlichen nachweislich über potenzielle Infektionsquellen, Infektionswege und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen informiert Hygiene-V § 11 Abs. 1. Die Schulung enthält insbesondere:
- Infektionskrankheiten und ihre Verbreitung,
- Infektionsrisiken in der Ordination,
- Risiken durch Verletzungen mit scharfen oder spitzen Instrumenten und den möglichen Kontakt mit Blut oder anderen potenziell infektiösen Stoffen,
- allgemeine Hygieneerfordernisse in der Ordination,
- die in Ihrer Ordination angewendeten speziellen Hygienemaßnahmen,
- die Verantwortlichkeiten und Vertretungsregelungen.
Dokumentiert wird mit Datum, Namen und Unterschrift Hygiene-V § 6 Abs. 1. Auch wer neu ins Team kommt, braucht diese Schulung.
Einweisungen und Nadelstiche
Fachliche Einweisungen in Reinigung, Aufbereitung und Sterilisation bestimmter Medizinprodukte, durch die oder den Hygieneverantwortlichen oder durch Hersteller, werden dokumentiert. Externe Schulungen sind nur nötig, wenn der Hersteller sie vorgibt Hygiene-V § 11 Abs. 2. Die Nadelstichverordnung (NastV) ist zu beachten Abs. 3.
Impfungen
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden Schutzimpfungen angeboten, nach dem Risikoprofil der Ordination und den Empfehlungen des Obersten Sanitätsrats und der AUVA. Sie werden über empfohlene Impfungen aufgeklärt. Impfungen werden in persönlichen Impfaufzeichnungen mit Charge und Auffrischungsterminen eingetragen; eine Kopie liegt bei den Personalunterlagen. Wer eine angebotene Impfung ablehnt, dessen Ablehnung wird dokumentiert Hygiene-V § 12.
Arbeitskleidung
In Bereichen mit erhöhtem Kontaminationsrisiko gibt es zweckmäßige Arbeitskleidung. Sie wird regelmäßig gereinigt, bei sichtbarer Verschmutzung sofort gewechselt und, je nach Risiko, getrennt von der Privatkleidung gelagert Hygiene-V § 13.
Händehygiene
- Händewaschen mit Flüssigseife reinigt verschmutzte Hände; es ist keine Desinfektion. Bei Patientenkontakt: gepflegte, natürliche, kurz geschnittene Fingernägel. Handschmuck und künstliche Nägel sind zu vermeiden, bei sterilen chirurgischen Eingriffen unzulässig Hygiene-V § 14.
- Eine hygienische Händedesinfektion erfolgt nach jedem Hautkontakt mit offenen Wunden oder Hautschädigungen, mit trockenen Händen, Fingerkuppen und Fingerzwischenräume eingeschlossen. Sie dauert 30 Sekunden, mit einem alkoholischen Mittel aus der Liste einer anerkannten Fachgesellschaft Hygiene-V § 15.
- Vor chirurgischen Eingriffen dauert die Händedesinfektion mindestens 90 Sekunden Hygiene-V § 16.
Checkliste
- Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind geschult, mit Datum, Namen und Unterschrift, auch die neuen.
- Einweisungen in die Aufbereitung bestimmter Geräte sind dokumentiert.
- Die Maßnahmen nach der Nadelstichverordnung sind umgesetzt.
- Impfungen werden angeboten und aufgezeichnet; Ablehnungen sind dokumentiert.
- Für Bereiche mit erhöhtem Kontaminationsrisiko gibt es Arbeitskleidung und Regeln zu ihrer Reinigung.
- Das Händedesinfektionsmittel ist alkoholisch und gelistet; die 30 Sekunden sind allen bekannt.
Quiz
Wie lange dauert die hygienische Händedesinfektion nach der Hygiene-V 2014?
- 90 Sekunden mit Flüssigseife
- 2 Minuten
- 30 Sekunden, mit einem gelisteten alkoholischen Mittel
- 10 Sekunden
Auflösung anzeigen
Richtig ist C: 30 Sekunden, mit einem gelisteten alkoholischen Mittel. Hygiene-V § 15 Abs. 2: 30 Sekunden mit einem alkoholischen Händedesinfektionsmittel, das bei einer anerkannten Fachgesellschaft gelistet ist. 90 Sekunden gelten für die chirurgische Händedesinfektion (§ 16).
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Text der QS-VO 2024 im Rechtsinformationssystem des Bundes (Fassung vom 3. Oktober 2026) und die Hygieneverordnung 2014 der Österreichischen Ärztekammer. Kein Angebot der ÖQMED, des BIQG oder der Ärztekammer.