Kurs zur QS-VO 2024 Alle Kurse

Lektion 6.2 · 6 Min.

§ 7 Hygieneschulung, Impfungen und Händehygiene

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Die Hygieneschulung

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden von der Ordinationsinhaberin, dem Ordinationsinhaber oder der bzw. dem Hygieneverantwortlichen nachweislich über potenzielle Infektionsquellen, Infektionswege und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen informiert Hygiene-V § 11 Abs. 1. Die Schulung enthält insbesondere:

  1. Infektionskrankheiten und ihre Verbreitung,
  2. Infektionsrisiken in der Ordination,
  3. Risiken durch Verletzungen mit scharfen oder spitzen Instrumenten und den möglichen Kontakt mit Blut oder anderen potenziell infektiösen Stoffen,
  4. allgemeine Hygieneerfordernisse in der Ordination,
  5. die in Ihrer Ordination angewendeten speziellen Hygienemaßnahmen,
  6. die Verantwortlichkeiten und Vertretungsregelungen.

Dokumentiert wird mit Datum, Namen und Unterschrift Hygiene-V § 6 Abs. 1. Auch wer neu ins Team kommt, braucht diese Schulung.

Einweisungen und Nadelstiche

Fachliche Einweisungen in Reinigung, Aufbereitung und Sterilisation bestimmter Medizinprodukte, durch die oder den Hygieneverantwortlichen oder durch Hersteller, werden dokumentiert. Externe Schulungen sind nur nötig, wenn der Hersteller sie vorgibt Hygiene-V § 11 Abs. 2. Die Nadelstichverordnung (NastV) ist zu beachten Abs. 3.

Impfungen

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden Schutzimpfungen angeboten, nach dem Risikoprofil der Ordination und den Empfehlungen des Obersten Sanitätsrats und der AUVA. Sie werden über empfohlene Impfungen aufgeklärt. Impfungen werden in persönlichen Impfaufzeichnungen mit Charge und Auffrischungsterminen eingetragen; eine Kopie liegt bei den Personalunterlagen. Wer eine angebotene Impfung ablehnt, dessen Ablehnung wird dokumentiert Hygiene-V § 12.

Arbeitskleidung

In Bereichen mit erhöhtem Kontaminationsrisiko gibt es zweckmäßige Arbeitskleidung. Sie wird regelmäßig gereinigt, bei sichtbarer Verschmutzung sofort gewechselt und, je nach Risiko, getrennt von der Privatkleidung gelagert Hygiene-V § 13.

Händehygiene

Checkliste

Quiz

Wie lange dauert die hygienische Händedesinfektion nach der Hygiene-V 2014?

  1. 90 Sekunden mit Flüssigseife
  2. 2 Minuten
  3. 30 Sekunden, mit einem gelisteten alkoholischen Mittel
  4. 10 Sekunden
Auflösung anzeigen

Richtig ist C: 30 Sekunden, mit einem gelisteten alkoholischen Mittel. Hygiene-V § 15 Abs. 2: 30 Sekunden mit einem alkoholischen Händedesinfektionsmittel, das bei einer anerkannten Fachgesellschaft gelistet ist. 90 Sekunden gelten für die chirurgische Händedesinfektion (§ 16).

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Text der QS-VO 2024 im Rechtsinformationssystem des Bundes (Fassung vom 3. Oktober 2026) und die Hygieneverordnung 2014 der Österreichischen Ärztekammer. Kein Angebot der ÖQMED, des BIQG oder der Ärztekammer.