Lektion 6.3 · 8 Min.
§ 7 Aufbereitung von Instrumenten und Sterilisation
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- Was Aufbereitung ist. Reinigung, Desinfektion und Sterilisation für die erneute Anwendung, so dass von dem Produkt keine Gefahr ausgeht.
- Rein und unrein trennen. Eine eigene Zone für rein und unrein, räumlich oder zeitlich getrennt. Eine Person wird als verantwortlich für die Aufbereitung benannt.
- Dampfsterilisation. Ein Sterilisator nach EN 285 oder EN ISO 13060; mindestens 3 Minuten bei 134 Grad oder 15 Minuten bei 121 Grad; Druck und Temperatur werden dokumentiert.
- Verpacken, lagern, protokollieren. Sterilgut heißgesiegelt oder im Container, trocken und staubgeschützt gelagert und beschriftet. Die Aufbereitung von Endoskopen wird protokolliert.
- Auch wenn andere aufbereiten. Die vorgeschriebene Dokumentation gilt auch bei externer Aufbereitung. Im Zweifel Einmalprodukte, und beim Kauf eine Erklärung zur Aufbereitung anfordern.
Im Detail
Grundsätze für Instrumente und Material
- Verwendet werden nur CE-gekennzeichnete Medizinprodukte, in der vom Hersteller festgelegten Zweckbestimmung Hygiene-V § 20 Abs. 1.
- Einmalinstrumente werden nach dem einmaligen Gebrauch entsorgt; Mehrweginstrumente nach Herstellervorgaben eingesetzt, gereinigt, desinfiziert und, je nach Verwendung, sterilisiert § 20 Abs. 2, 4.
- Reines und unreines Material werden unterschieden und getrennt, auch im Lager; gebrauchtes Material gilt immer als unrein. Für die Aufbereitung gibt es Anweisungen, die die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachweislich kennen § 21.
Der Aufbereitungsprozess
- Aufbereitung umfasst Reinigung, Desinfektion und Sterilisation samt den zugehörigen Arbeitsschritten und der Prüfung und Wiederherstellung der technisch-funktionellen Sicherheit. Von dem aufbereiteten Produkt darf keine Gefahr ausgehen, etwa durch Infektionen oder veränderte Funktion § 23 Abs. 1–2.
- Für Produkte, die keimarm oder steril angewendet werden, gibt es eine eigene Zone für rein und unrein. Sie kann räumlich oder zeitlich getrennt sein, auch innerhalb eines Raumes § 23 Abs. 3.
- Eine Ärztin, ein Arzt oder eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter wird als verantwortlich für die Aufbereitung benannt § 23 Abs. 4.
- Gereinigt und desinfiziert wird manuell oder in Reinigungs-Desinfektionsgeräten (RDG) § 23 Abs. 6. Manuelle Verfahren folgen dokumentierten Standardarbeitsanweisungen, mit geprüften und auf das Produkt abgestimmten Mitteln § 23 Abs. 8.
- Sterilisiert wird mit einem Dampfsterilisator nach ÖN EN 285 oder EN ISO 13060: mindestens 3 Minuten bei 134 °C oder 15 Minuten bei 121 °C. Dokumentiert werden die Ist-Werte von Druck und Temperatur, als Ausdruck oder elektronisch. Instrumente mit Hohlräumen brauchen ein Vorvakuumverfahren § 23 Abs. 7.
Verpacken und Lagern
Sterilgut wird mit einem Heißsiegelgerät oder in Sterilgutbehältern verpackt, trocken und staubgeschützt gelagert und beschriftet § 24.
Wundversorgung und Endoskope
- Für Instrumente zum Verbandwechsel und zur Nahtentfernung genügt manuelle Reinigung und Desinfektion mit einem geprüften Mittel; für die Wundversorgung wird das Wundbesteck zusätzlich sterilisiert § 26.
- Endoskope werden gleich nach der Untersuchung nach einer Arbeitsanweisung vorgereinigt. Endoskope ohne Arbeitskanal werden maschinell mit Dokumentation aufbereitet oder manuell mit Arbeitsanleitung und täglicher Unterschrift; Endoskope mit Arbeitskanal im RDG, manuell nur im Notfall; Endoskope für sterile Gebiete werden zusätzlich sterilisiert § 27. Jede Aufbereitung von Endoskopen wird protokolliert, nach dem Muster in Anlage 1 § 29. Kontaminierte Endoskope und Instrumente liegen in gesondert gekennzeichneten Behältern § 30.
Dokumentation und Zweifelsfälle
- Die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation der Aufbereitung gilt auch, wenn ein externer Auftragnehmer ganz oder teilweise für Sie aufbereitet § 5 Abs. 2 lit. f.
- Bei Zweifeln an der Aufbereitbarkeit verwenden Sie Einmalprodukte. Beim Kauf eines Geräts fordern Sie eine Erklärung zum Aufbereitungsprozess an § 28.
- Eine externe Validierung der Aufbereitung ist nur nötig, wenn eine Behörde sie begründet verlangt, sofern sich aus § 68 Medizinproduktegesetz nichts anderes ergibt § 25.
Die Musterformulare der Anlage 1 und die weiteren Anlagen, etwa zur Risikobewertung und Aufbereitung, stellen die Ärztekammer, die ÖQMED und www.arzthygiene.at zum Download bereit § 31.
Checkliste
- Eine Person ist als verantwortlich für die Aufbereitung benannt.
- Rein und unrein sind getrennt, räumlich oder zeitlich.
- Für manuelle Verfahren gibt es dokumentierte Standardarbeitsanweisungen.
- Der Sterilisator entspricht EN 285 oder EN ISO 13060; Druck und Temperatur jedes Zyklus sind dokumentiert.
- Sterilgut ist verpackt, beschriftet, trocken und staubgeschützt gelagert.
- Die Aufbereitung von Endoskopen wird protokolliert; externe Aufbereitung ist dokumentiert.
Quiz
Welche Werte nennt die Hygiene-V 2014 für die Dampfsterilisation?
- 10 Minuten bei 100 °C
- Mindestens 3 Minuten bei 134 °C oder 15 Minuten bei 121 °C, mit dokumentierten Prozessparametern
- Eine Stunde bei 80 °C
- Keine; es gilt nur die Herstellerangabe
Auflösung anzeigen
Richtig ist B: Mindestens 3 Minuten bei 134 °C oder 15 Minuten bei 121 °C, mit dokumentierten Prozessparametern. Hygiene-V § 23 Abs. 7: Dampfsterilisator nach ÖN EN 285 oder EN ISO 13060, mindestens 3 Minuten bei 134 °C oder 15 Minuten bei 121 °C, mit Dokumentation der Ist-Werte von Druck und Temperatur.
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
- Hygieneverordnung der Österreichischen Ärztekammer (Hygiene-V 2014), konsolidierte Fassung nach der 3. Änderung 2022
- Gesundheitsqualitätsportal (BIQG): Von der Selbstevaluierung zum Zertifikat, mit den Anlagen der Hygieneverordnung und den Ausstattungslisten
- Qualitätssicherungsverordnung 2024 (QS-VO 2024), Rechtsinformationssystem des Bundes, Fassung vom 3. Oktober 2026
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Text der QS-VO 2024 im Rechtsinformationssystem des Bundes (Fassung vom 3. Oktober 2026) und die Hygieneverordnung 2014 der Österreichischen Ärztekammer. Kein Angebot der ÖQMED, des BIQG oder der Ärztekammer.