Kurs zur QS-VO 2024 Alle Kurse

Lektion 6.4 · 5 Min.

§ 7 Räume, Tiere, Pflanzen und Abfall

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Was § 7 Abs. 2 bis 4 QS-VO verlangt

Räume und Einrichtung nach der Hygieneverordnung

Abfall

Checkliste

Quiz

Was gilt nach § 7 Abs. 4 QS-VO für Pflanzen?

  1. Erlaubt, wenn sie gepflegt sind
  2. Nur Kunstpflanzen sind verboten
  3. Nur im Wartezimmer verboten
  4. In Behandlungsräumen darf es keine Pflanzen geben
Auflösung anzeigen

Richtig ist D: In Behandlungsräumen darf es keine Pflanzen geben. QS-VO § 7 Abs. 4. Die Hygieneverordnung (§ 9 Abs. 6) ergänzt: In Räumen mit Kontaminationsrisiko keine natürlichen Pflanzen, in anderen Räumen nur ohne Erde.

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Text der QS-VO 2024 im Rechtsinformationssystem des Bundes (Fassung vom 3. Oktober 2026) und die Hygieneverordnung 2014 der Österreichischen Ärztekammer. Kein Angebot der ÖQMED, des BIQG oder der Ärztekammer.