Lektion 8.1 · 3 Min.
§ 15 Ärztliche Fortbildung
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- Fortbilden und nachweisen. Sie kommen der ärztlichen Fortbildungspflicht nach und weisen das gegenüber der Österreichischen Ärztekammer nach, im Weg der Akademie der Ärzte.
- Nicht im Fragebogen. Die Akademie der Ärzte prüft die Fortbildung und übermittelt das Ergebnis automatisiert an die ÖQMED. Sie ist nicht Teil der Evaluierung und der Vor-Ort-Kontrolle.
- Aber Bedingung für das Zertifikat. Das Zertifikat wird nur ausgestellt, wenn die übermittelten Daten das Kriterium der Fortbildung erfüllen.
Im Detail
Was § 15 verlangt
Die Ärztin oder der Arzt kommt der ärztlichen Fortbildungspflicht nach und weist die Erfüllung gegenüber der Österreichischen Ärztekammer nach, im Wege der Akademie der Ärzte GmbH § 15.
Wie es geprüft wird
- Die Akademie der Ärzte prüft, ob das Kriterium erfüllt ist, und übermittelt das Ergebnis automatisiert an die ÖQMED § 27 Abs. 3.
- Deshalb steht § 15 nicht im Evaluierungsbogen: Die Bögen beruhen auf den §§ 4 bis 14 und 16 bis 26 § 27 Abs. 2. Die Fortbildung ist nicht Teil der Evaluierung und Kontrolle nach den §§ 30, 32 und 38 § 27 Abs. 3.
- Für das Zertifikat zählt sie trotzdem: Das Verfahren schließt nur dann mit dem Qualitätszertifikat ab, wenn die übermittelten Daten das Kriterium der ärztlichen Fortbildung erfüllen § 41 Z 1.
Was Sie tun können
- Prüfen Sie Ihr Fortbildungskonto bei der Akademie der Ärzte, bevor die Evaluierung beginnt.
- Fehlen noch Fortbildungen, planen Sie sie so, dass der Nachweis rechtzeitig vorliegt.
Checkliste
- Die ärztliche Fortbildungspflicht ist erfüllt.
- Die Fortbildungen sind bei der Akademie der Ärzte erfasst.
- Sie wissen: § 15 steht nicht im Fragebogen, ist aber Bedingung für das Zertifikat.
Quiz
Wie wird § 15, die ärztliche Fortbildung, im Qualitätssicherungsverfahren geprüft?
- Nur beim Vor-Ort-Besuch durch die Peers
- Gar nicht; die Fortbildung spielt für das Zertifikat keine Rolle
- Die Akademie der Ärzte prüft sie und übermittelt das Ergebnis automatisiert an die ÖQMED
- Mit einer Frage im Evaluierungsbogen
Auflösung anzeigen
Richtig ist C: Die Akademie der Ärzte prüft sie und übermittelt das Ergebnis automatisiert an die ÖQMED. § 27 Abs. 3: Die Akademie der Ärzte prüft und übermittelt das Ergebnis automatisiert; es ist nicht Teil der Evaluierung und Kontrolle. Nach § 41 Z 1 ist es aber Bedingung für das Zertifikat.
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Text der QS-VO 2024 im Rechtsinformationssystem des Bundes (Fassung vom 3. Oktober 2026) und die Hygieneverordnung 2014 der Österreichischen Ärztekammer. Kein Angebot der ÖQMED, des BIQG oder der Ärztekammer.