Lektion 8.2 · 4 Min.
§ 16 Geräteschulung, Fortbildung und Delegation
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- Geräteschulung. Wer ein Gerät bedient, wird in dessen korrekter Anwendung geschult, mit Nachweis.
- Fortbildung unterstützen. Die Ordination unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren Fortbildungsaktivitäten.
- Delegation mit Grenzen. Bei nichtärztlichen Gesundheitsberufen, Turnusärztinnen und Turnusärzten, Famulantinnen und Famulanten gelten Anordnung, Anleitung und Aufsicht und die berufsrechtlichen Grenzen der Delegation.
Im Detail
Geräte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Geräte bedienen, werden in deren korrekter Anwendung nachweislich geschult § 16 Abs. 1. Für die Aufbereitung bestimmter Medizinprodukte verlangt die Hygieneverordnung zusätzlich, dass fachliche Einweisungen dokumentiert werden Hygiene-V § 11 Abs. 2. Welche Geräte die Ordination hat, zeigt das Geräteverzeichnis aus Lektion 7.4.
Fortbildung des Teams
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in ihren Fortbildungsaktivitäten unterstützt § 16 Abs. 6. Wie, legt die QS-VO nicht fest; denkbar sind Freistellung, Kostenübernahme oder Hinweise auf passende Angebote.
Delegation
Setzen Sie Angehörige nichtärztlicher Gesundheitsberufe, Turnusärztinnen und Turnusärzte oder Famulantinnen und Famulanten ein, beachten Sie die jeweils erforderliche Anordnung, Anleitung und Aufsicht und die berufsrechtlichen Grenzen der Delegation § 16 Abs. 7. Wo diese Grenzen liegen, regelt das Berufsrecht der jeweiligen Gruppe, nicht die QS-VO.
Was sich als Nachweis eignet
- eine Liste je Gerät: wer eingeschult ist, wann und durch wen;
- Teilnahmebestätigungen von Fortbildungen des Teams;
- eine schriftliche Regel, welche Tätigkeiten an wen delegiert sind und wer anordnet, anleitet und beaufsichtigt.
Checkliste
- Für jedes Gerät ist festgehalten, wer darin eingeschult ist, wann und durch wen.
- Einweisungen in die Aufbereitung von Medizinprodukten sind dokumentiert.
- Das Team wird bei Fortbildungen unterstützt.
- Delegierte Tätigkeiten bleiben in den berufsrechtlichen Grenzen, mit Anordnung, Anleitung und Aufsicht.
Quiz
Wer muss nach § 16 Abs. 1 nachweislich geschult werden?
- Nur die Ärztin oder der Arzt
- Nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ersten Jahr
- Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Geräte bedienen, in deren korrekter Anwendung
- Niemand; das Gerätehandbuch genügt
Auflösung anzeigen
Richtig ist C: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Geräte bedienen, in deren korrekter Anwendung. § 16 Abs. 1: Wer Geräte bedient, wird in deren korrekter Anwendung nachweislich geschult. Das Handbuch muss zusätzlich aufliegen (§ 13 Abs. 2).
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Text der QS-VO 2024 im Rechtsinformationssystem des Bundes (Fassung vom 3. Oktober 2026) und die Hygieneverordnung 2014 der Österreichischen Ärztekammer. Kein Angebot der ÖQMED, des BIQG oder der Ärztekammer.