Lektion 8.3 · 4 Min.
§ 16 Aufgaben, Vertretung und Verschwiegenheit
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- Klare Aufgaben. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat klar definierte Aufgaben und Verantwortungsbereiche, und das ganze Team kennt sie.
- Vertretung geregelt. Einsatz und Vertretung bei Abwesenheit sind geregelt, passend zur jeweiligen Qualifikation.
- Verschwiegenheit. Alle werden nachweislich über ihre Verschwiegenheitspflicht nach § 54 Ärztegesetz informiert.
Im Detail
Aufgaben und Verantwortung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben klar definierte Aufgaben und Verantwortungsbereiche; diese werden dem gesamten Team kommuniziert § 16 Abs. 2. Einige Kriterien verlangen ausdrücklich eine festgelegte Zuständigkeit, etwa die schriftlich festgelegte Verantwortung für die Wartung der Notfallausstattung § 9 Abs. 3 und die Hygieneverantwortung Hygiene-V § 1.
Einsatz und Vertretung
Der Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihre Vertretung bei Abwesenheit sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Qualifikation geregelt § 16 Abs. 3. Praktisch heißt das: Für jede Aufgabe steht fest, wer sie bei Abwesenheit übernimmt, und diese Person ist dafür qualifiziert.
Verschwiegenheit
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nachweislich über ihre Verschwiegenheitspflicht nach § 54 ÄrzteG 1998 informiert § 16 Abs. 4. „Nachweislich“ heißt: Sie können zeigen, dass und wann jemand informiert wurde, etwa mit einer unterschriebenen Erklärung.
Wer bei ärztlichen Tätigkeiten unterstützt oder delegierte Tätigkeiten ausführt, wird außerdem über die Gefahren- und Komplikationspotenziale der Patientinnen und Patienten informiert § 17 Abs. 4; mehr dazu in Lektion 9.1.
Was sich als Nachweis eignet
- eine Aufgabenliste oder ein Organigramm, das im Team bekannt ist;
- ein Vertretungsplan mit den Qualifikationen;
- je Person eine unterschriebene Information zur Verschwiegenheitspflicht, mit Datum.
Checkliste
- Aufgaben und Verantwortungsbereiche sind schriftlich festgelegt und im Team bekannt.
- Für Abwesenheiten gibt es eine Vertretungsregel, passend zur Qualifikation.
- Für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter ist die Information zur Verschwiegenheitspflicht nachgewiesen, auch für neue.
Quiz
Worüber müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach § 16 Abs. 4 nachweislich informiert werden?
- Über die durchschnittlichen Wartezeiten
- Über die Honorarordnung
- Über die Ergebnisse der Selbstevaluierung
- Über ihre Verschwiegenheitspflicht nach § 54 ÄrzteG 1998
Auflösung anzeigen
Richtig ist D: Über ihre Verschwiegenheitspflicht nach § 54 ÄrzteG 1998. § 16 Abs. 4: nachweislich über die Verschwiegenheitspflicht nach § 54 ÄrzteG 1998.
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Text der QS-VO 2024 im Rechtsinformationssystem des Bundes (Fassung vom 3. Oktober 2026) und die Hygieneverordnung 2014 der Österreichischen Ärztekammer. Kein Angebot der ÖQMED, des BIQG oder der Ärztekammer.