Kurs zur QS-VO 2024 Alle Kurse

Lektion 7.2 · 4 Min.

§ 11 Suchtgift

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Was § 11 verlangt

  1. Verschreibungen eines Opioid-Substitutionsmittels für Patientinnen und Patienten mit Substanzgebrauchsstörung, die im Rahmen der Substitutionsbehandlung Suchtgift benötigen, werden nach der Suchtgiftverordnung dokumentiert § 11 Abs. 1.
  2. Suchtgifthaltige Arzneispezialitäten werden vorschriftsmäßig nach dem Suchtmittelgesetz gelagert § 11 Abs. 2.
  3. Suchtgiftvignetten werden diebstahlgeschützt aufbewahrt § 11 Abs. 3.
  4. Abgelaufene oder zurückgegebene suchtgifthaltige Arzneispezialitäten werden fachgerecht entsorgt § 11 Abs. 4.

Die Einzelheiten stehen in der Suchtgiftverordnung und im Suchtmittelgesetz, auf die § 11 verweist. Führen Sie keine Substitution durch und lagern Sie keine suchtgifthaltigen Arzneimittel, betreffen Sie vor allem die Vignetten.

Was sich als Nachweis eignet

Checkliste

Quiz

Wie sind Suchtgiftvignetten nach § 11 Abs. 3 aufzubewahren?

  1. In der Apotheke
  2. Bei der Ordinationsassistenz
  3. Diebstahlgeschützt
  4. Im Rezeptblock
Auflösung anzeigen

Richtig ist C: Diebstahlgeschützt. § 11 Abs. 3: Suchtgiftvignetten sind diebstahlgeschützt aufzubewahren.

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Text der QS-VO 2024 im Rechtsinformationssystem des Bundes (Fassung vom 3. Oktober 2026) und die Hygieneverordnung 2014 der Österreichischen Ärztekammer. Kein Angebot der ÖQMED, des BIQG oder der Ärztekammer.