Kurs zur QS-VO 2024 Alle Kurse

Lektion 8.5 · 4 Min.

§ 22 Teambesprechungen, Rückmeldungen und Sicherheitsgespräch

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Was § 22 verlangt

  1. Zur Optimierung der patientenorientierten Abläufe werden regelmäßige Mitarbeiterbesprechungen abgehalten § 22 Abs. 1.
  2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmäßig zu Rückmeldungen aufgefordert, damit wenn nötig Verbesserungsmaßnahmen definiert werden können § 22 Abs. 2.
  3. Sie werden in regelmäßigen Abständen unterwiesen oder intern oder extern geschult und jährlich in einem Gespräch über die sicherheitsrelevanten Belange der Ordination informiert § 22 Abs. 3.

„Regelmäßig“ legt die QS-VO nicht in Zahlen fest. Fest ist nur das jährliche Sicherheitsgespräch.

Was ins Sicherheitsgespräch passt

Die QS-VO zählt die Themen nicht auf. Naheliegend sind die Pflichten aus diesem Kurs, zum Beispiel:

Was sich als Nachweis eignet

Checkliste

Quiz

Wie oft verlangt § 22 Abs. 3 das Gespräch über die sicherheitsrelevanten Belange?

  1. Einmal pro Evaluierungszyklus
  2. Alle zwei Jahre
  3. Jährlich
  4. Nur wenn neue Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beginnen
Auflösung anzeigen

Richtig ist C: Jährlich. § 22 Abs. 3: jährlich in einem Gespräch. Das Notfalltraining nach § 8 Abs. 4 ist dagegen mindestens alle zwei Jahre fällig.

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Text der QS-VO 2024 im Rechtsinformationssystem des Bundes (Fassung vom 3. Oktober 2026) und die Hygieneverordnung 2014 der Österreichischen Ärztekammer. Kein Angebot der ÖQMED, des BIQG oder der Ärztekammer.